Betriebskosten

Neue Fristen für BK-Abrechnung durch ÖHGB:

Bitte beachten Sie, dass Sie Ihre Betriebskosten-Unterlagen bis spätestens 30.6. des Folgejahres bei uns abgeben müssen!
zB BK 2022: Ihre vollständigen Unterlagen müssen bis spätestens 30.6.2023 bei uns einlangen.

Sollte es sich um eine Ersterstellung durch uns handeln, müssen die Unterlagen bis spätestens 31.3. des Folgejahres bei uns einlangen.
zB Ersterstellung BK 2022: Ihre vollständigen Unterlagen müssen bis spätestens 31.3.2023 bei uns einlangen.

Bei verspäteter Abgabe ist es Ihre Aufgabe, rechtzeitig für eine alternative Abrechnungsmöglichkeit Sorge zu tragen.

Sorgenfreie Betriebskostenabrechnung mit der Absicherung des ÖHGB Linz

Zu Betriebskosten zählen u. a.:

  • Wasser/Kanal
  • Müll
  • Allgemeiner Strom für Beleuchtung (Stiegenhaus, Keller, Gemeinschaftsflächen)
  • Schädlingsbekämpfung
  • Entrümpelung von herrenlosem Gut
  • Kehrgebühren (Rauchfangkehrung)
  • Versicherungsprämien für Feuer, Haftpflicht und Leitungswasserschaden
  • Versicherungsprämien für Glasbruch und Sturmschaden, sofern mehr als die Hälfte der MieterInnen dieser Überwälzung zugestimmt hat.
  • Verwaltungskosten
  • Reinigung (Stiegenhaus, Gehsteig- und Parkflächen) + Putzmittel
  • Schneeräumung
  • Grünanlagenbetreuung, Rasenmähen, Heckenschnitt etc.
  • Grundsteuer
  • Gebühren für Vorlegeschächte, Werbeschilder etc.
  • laufende Betriebskosten von Gemeinschaftsanlagen (Lift, Heizung, Spielplatz, Schwimmbad, Sauna, Waschküche, Gemeinschaftsräume etc.) wie z.B. Strom, Service, Wartung, Energiekosten etc.
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Sorgenfrei vermieten und verpachten mit dem ÖHGB Linz

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Richtlinen zur Betriebskostenabrechnung für unsere Mitglieder

Wir sind immer bemüht, Ihnen bei Ihrer Betriebskosten-Abrechnung so schnell wie möglich zu helfen. Um die Bearbeitung zu beschleunigen, bitten wir Sie höflich um Ihre Mithilfe.


Wir ersuchen Sie, folgende Vorbereitungen zu treffen und die Daten für die Betriebskosten-Abrechnung in nachstehender Form (handschriftlich oder per Computer) an uns bis spätestens 30. Juni des Folgejahres zu übergeben bzw. übermitteln:

  • Rechnungen in Kopie per Post oder per E-Mail
  • Nur Rechnungen übermitteln, die für die BK-Abrechnung relevant sind
  • Keine Originale senden
  • keine gesamten Steuerordner übermitteln
  • (Wohn-)Nutzfläche in m² der einzelnen Wohnungen
  • Liste der geleisteten Akontozahlungen von Jänner bis Dezember
  • Lage der Mietobjekte
  • leerstehende Objekte
  • bei Mieterwechsel: Dauer der Vermietungen, wer ist aktueller Mieter
  • Bekanntgabe von gesonderten Vereinbarungen bei einzelnen Kostenarten (Sonderschlüssel); Beispiel: Mieter Huber darf den Lift nicht benützen, die Kosten werden daher nur auf die anderen Mieter aufgeteilt.
  • Bekanntgabe von Umbauten, Wohnungszusammenlegungen und mehr.
  • Vermerk Ihres Namens, Adresse und Telefonnummer, Fax-Nummer, E-Mail-Adresse

Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der übergebenen Unterlagen haftet ausschließlich das Mitglied.

Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nur jene Abrechnungen rechtzeitig bearbeiten können, welche Sie in dieser Form vorbereitet und rechtzeitig abgegeben haben. 

Die Bearbeitung der Betriebskostenabrechnungen erfolgt nach dem Datum des Posteinganges.

Tabellen zum downloaden:

Download - Betriebskosten - Abrechnungen

Download - Mieter - Ein/Auszüge/Akontos

Heizkostenabrechnung

Die Abrechnung der Heizkosten wird von uns nur durchgeführt, wenn das Heizkostenabrechnungsgesetz nicht anwendbar ist. 

Das Heizkostenabrechnungsgesetz ist anwendbar, wenn mindestens 4 Nutzungsobjekte durch eine gemeinsame Wärmeversorgungsanlage mit Wärme versorgt werden und mit Zählern ausgestattet sind.