Betriebskosten
Fristen für die Abgabe der Unterlagen für die Betriebskostenabrechnung 2024
Abgabefrist für die Erstellung der Betriebskostenabrechnung: 01.01. bis 30.06.2025.
Abgabefrist erstmalige Erstellung der Betriebskostenabrechnung: 01.01. bis 31.03.2025.
Zwischen 01. Juli und 31. Dezember 2025 können keine Betriebskosten-Abrechnungen mehr angenommen und bearbeitet werden.
Alle Unterlagen und Informationen sind vollständig, geordnet und übersichtlich bei uns abzugeben.
Unvollständige Angaben und fehlende Unterlagen verursachen Mehraufwand und verzögern die Bearbeitungszeit.
Sorgenfreie Betriebskostenabrechnung mit der Absicherung des ÖHGB Linz
Zu Betriebskosten zählen u. a.:
- Wasser/Kanal
- Müll
- Allgemeiner Strom für Beleuchtung (Stiegenhaus, Keller, Gemeinschaftsflächen)
- Schädlingsbekämpfung
- Entrümpelung von herrenlosem Gut
- Kehrgebühren (Rauchfangkehrung)
- Versicherungsprämien für Feuer, Haftpflicht und Leitungswasserschaden
- Versicherungsprämien für Glasbruch und Sturmschaden, sofern mehr als die Hälfte der MieterInnen dieser Überwälzung zugestimmt hat.
- Verwaltungskosten
- Reinigung (Stiegenhaus, Gehsteig- und Parkflächen) + Putzmittel
- Schneeräumung
- Grünanlagenbetreuung, Rasenmähen, Heckenschnitt etc.
- Grundsteuer
- Gebühren für Vorlegeschächte, Werbeschilder etc.
- laufende Betriebskosten von Gemeinschaftsanlagen (Lift, Heizung, Spielplatz, Schwimmbad, Sauna, Waschküche, Gemeinschaftsräume etc.) wie z.B. Strom, Service, Wartung, Energiekosten etc.
Richtlinen zur Betriebskostenabrechnung für unsere Mitglieder
Wir sind immer bemüht, Ihnen bei Ihrer Betriebskosten-Abrechnung so schnell wie möglich zu helfen. Um die Bearbeitung zu beschleunigen, bitten wir Sie höflich um Ihre Mithilfe.
Wir ersuchen Sie, folgende Vorbereitungen zu treffen und die Daten für die Betriebskosten-Abrechnung in nachstehender Form (handschriftlich oder per Computer) an uns bis spätestens 30. Juni des Folgejahres zu übergeben bzw. übermitteln:
- Rechnungen in Kopie per Post oder per E-Mail
- Nur Rechnungen übermitteln, die für die BK-Abrechnung relevant sind
- Keine Originale senden
- keine gesamten Steuerordner übermitteln
- (Wohn-)Nutzfläche in m² der einzelnen Wohnungen
- Liste der geleisteten Akontozahlungen von Jänner bis Dezember
- Lage der Mietobjekte
- leerstehende Objekte
- bei Mieterwechsel: Dauer der Vermietungen, wer ist aktueller Mieter
- Bekanntgabe von gesonderten Vereinbarungen bei einzelnen Kostenarten (Sonderschlüssel); Beispiel: Mieter Huber darf den Lift nicht benützen, die Kosten werden daher nur auf die anderen Mieter aufgeteilt.
- Bekanntgabe von Umbauten, Wohnungszusammenlegungen und mehr.
- Vermerk Ihres Namens, Adresse und Telefonnummer, Fax-Nummer, E-Mail-Adresse
Für die Richtigkeit und Vollständigkeit der übergebenen Unterlagen haftet ausschließlich das Mitglied.
Bitte haben Sie Verständnis, dass wir nur jene Abrechnungen rechtzeitig bearbeiten können, welche Sie in dieser Form vorbereitet und rechtzeitig abgegeben haben.
Die Bearbeitung der Betriebskostenabrechnungen erfolgt nach dem Datum des Posteinganges.
Heizkostenabrechnung
Die Abrechnung der Heizkosten wird von uns nur durchgeführt, wenn das Heizkostenabrechnungsgesetz nicht anwendbar ist.
Das Heizkostenabrechnungsgesetz ist anwendbar, wenn mindestens 4 Nutzungsobjekte durch eine gemeinsame Wärmeversorgungsanlage mit Wärme versorgt werden und mit Zählern ausgestattet sind.