Mietverträge

Der kompetente und starke Partner an der Seite der Vermieter und Verpächter - der ÖHGB Linz

 

Der Mietvertrag ist das Fundament einer ordentlichen und gut funktionierenden Vermietung. 

Vertrauen Sie dabei nicht auf beliebige Mietvertragsmuster aus dem Internet oder Vorlagen anderer Vermieter. Ungültige Befristungen und unbefristete Mietverträge sind nur einige der negativen Folgen. 

Das Mietrecht weist viele Tücken für den Vermieter auf, sodass ein auf Ihre Bedürfnisse zugeschnittener Mietvertrag unerlässlich ist. 

Unsere Juristinnen und Juristen nehmen sich gerne Zeit, einen für Ihre Vermietung hieb- und stichfesten Vertrag zu erstellen und Ihre rechtlichen Möglichkeiten so gut als möglich auszuschöpfen.

Um die rechtlichen Rahmenbedingungen für Ihren Mietvertrag abklären zu können, benötigen wir –

am besten bereits beim Beitritt zu unserem Verein (siehe Beitrittserklärung) – folgende Angaben zu Ihrem Objekt:

1 ) Anzahl der selbstständig vermietbaren Einheiten im Objekt

2) Datum der Baubewilligung des Objektes

3) Bekanntgabe von eventuellen Förderungen (insb. Wohnbauförderungen)

Anhand dieser Informationen können wir dann beurteilen, welche der folgenden gesetzlichen Regelungen für Sie gelten.

Mietvertrag
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Es werden folgende Anwendungsgebiete differenziert - wir helfen Ihnen dabei gerne!

 

1. Vollanwendung Mietrechtsgesetz (MRG)

  • Mietobjekte, die in Gebäuden gelegen sind, die vor dem 30.6.1953 erstmals die Baubewilligung erteilt erhalten haben und das Gebäude mehr als zwei selbstständige Bestandsobjekte aufweist oder
  • ein Gebäude, an dem Wohnungseigentum begründet worden ist und die seinerzeitige Baubewilligung erstmals vor dem 8.5.1945 erteilt erhalten hat.
  • Gebäude mit mehr als zwei Bestandseinheiten, das unter Zuhilfenahme öffentlicher Mittel (Wohnhauswiederaufbaugesetz, Wohnbauförderungsgesetze) nach dem 30.6.1953 errichtet worden ist.

 

2. Teilanwendung MRG

  • Gilt für die Vermietung von Wohnungseigentum, sofern die Baubewilligung des Hauses nach dem 8.5.1945 erteilt wurde.
  • Gebäude mit Baubewilligung nach 30.6. 1953, das ohne öffentliche Mittel errichtet wurde und mehr als zwei Bestandsobjekte aufweist.

 

3. Vollausnahme MRG

  • Für Gebäude mit nicht mehr als zwei Bestandseinheiten unabhängig vom Baualter, z. B. Einfamilienhäuser.


Darüber hinaus ist auch zu prüfen, ob in Ihrem Fall das Konsumentenschutzgesetz (KSchG) zur Anwendung kommt.

Unsere kompetenten Juristinnen und Juristen kennen die notwendigen Details für die Erstellung Ihrer Verträge - sprechen Sie mit uns!

 Unternehmen

ÖHGB Linz - Österreichischer Haus- und Grundbesitzerbund
Spittelwiese 13/1
4020 Linz

 Kontakt

Tel.: +43 732 774656-0

Fax: +43 732 784640

E-Mail: office@hausundgrundbesitzer.at

Öffnungszeiten/Telefonzeiten

Mo - Fr:  08:00 - 12:00

Di und Do zusätzlich:  14:00 - 16:00

Persönliche Termine nur nach Vereinbarung

 So finden Sie uns:

Auf dem Stadtplan finden Sie unseren Standort in Linz. Bei der Anreise mit dem Pkw beachten Sie bitte, dass Sie sich hier in der gebührenpflichtigen Kurzparkzone der Stadt Linz befinden. Selbstverständlich sind auch Fahrradständer in der Nähe vorhanden.

 

Sie können uns auch mit folgenden öffentlichen Verkehrsmitteln erreichen:

  • Straßenbahn-Linien 1, 2, 3 und 4, 
  • Bus-Linien 26 und 27, 
  • Haltestelle Taubenmarkt
  • Bus-Linien 45 und 46, 
  • Haltestelle Mozartkreuzung.
Panorama Eingang Spittelwiese

Tiefgaragen in der Nähe

OÖ Nachrichten-Garage

4020 Linz, Promenade 25

Domplatz

4020 Linz, Domplatz 2

Promenade

Anfahrt Promenade/Lessingstraße

(gegenüber Landestheater)

Passage

4020 Linz, Bethlehemstr. 12

Atrium

4020 Linz, Dametzstraße 34-36

 Links

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